Der jeweils zu zahlende Jahresbeitrag richtet sich nach dem zu Beginn eines Versicherungsjahres erreichten Alter. Es zählen die bei Versicherungsbeginn tatsächlich vollendeten Lebensjahre. Beispiel: Geburtsdatum 05.09.1985 - Versicherungsbeginn 01.09.2011 = 25. Verlängerung des Vertrages ohne neue Gesundheitsprüfung bis zum 40. Lebensjahr möglich, wenn vorher keine Kündigung erfolgt !
Profi-Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsschutz für die endgültige Sportunfähigkeit (Ende der Karriere). Versichert gelten die Risiken Unfall und akute Krankheit. Mit Hinterbliebenenschutz durch Lebensversicherung (ab dem 4. Versicherungsjahr auch Selbstmord mitversichert). Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen AAG Profi-BU2011®. Über die Annahme oder Ablehnung eines Antrages entscheidet nur die AAG Assekuranz; sie handelt stets im Namen und in Vollmacht der ACE Europe Life Limited - Direktion Deutschland.
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| Stand Mai 2011 |