Endgültige Sportunfähigkeit

Voraussetzungen für die Leistung - die folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfall- oder krankheitsbedingt dauerhaft insoweit beeinträchtigt, dass eine weitere berufliche Ausübung der versicherten Sportart nicht mehr möglich ist (endgültige Sportunfähigkeit). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.
  • Die endgültige Sportunfähigkeit ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bzw. erstmaligem Auftreten der Krankheit eingetreten und
  • innerhalb von weiteren 3 Monaten von einem Arzt festgestellt und in Textform attestiert und von Ihnen oder der versicherten Person unter Vorlage eines Arztattestes bei uns geltend gemacht worden.

Einschränkung der Leistung

Hat eine oder haben mehrere der in Ziffer 4.1 (AAG Profi-BU2011) genannten schweren Erkrankungen bei der durch ein Unfallereignis bzw. der akuten Krankheit verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Leistung für endgültige Sportunfähigkeit entsprechend dem Anteil der schweren Erkrankung.

Beträgt der Mitwirkungsanteil 50% oder weniger, unterbleibt jedoch die Minderung.

Stirbt die versicherte Person gleichgültig, aus welcher Ursache, innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bzw. Krankheitsbeginn, besteht kein Anspruch auf Sportunfähigkeitsleistung.

Art und Höhe der Leistung:

Die Leistung bei endgültiger Sportunfähigkeit zahlen wir als Kapitalbetrag in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Siehe auch die AAG-Hinweise !